Zu Beginn der psychotherapeutischen Behandlung erfolgt zunächst ein Erstgespräch mit dem Kind/Jugendlichen und den Bezugspersonen, in dem eine ausführliche Anamnese erhoben wird. Hierbei werden die aktuellen Schwierigkeiten, die Lebensumstände, persönliche Ressourcen und lebensgeschichtlichen Hintergründe erfragt. Des Weiteren werden die Ziele, die durch die Psychotherapie erreicht werden sollen, gemeinsam besprochen und schriftlich notiert.
Nach ausführlicher Anamneseerhebung und der Therapiezielsetzung wird nach gegenseitigem Verständnis eine Therapievereinbarung geschlossen. Generell erfolgt im Rahmen der Verhaltenstherapie ein Therapiegespräch pro Woche, die Dauer eines Gesprächs beträgt ca. 50 Minuten.
Bei gesetzlich versicherten Patienten übernimmt die Krankenversicherung in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Praxis verfügt über eine Kassenzulassung der KV Hessen und über eine entsprechende Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Bitte bringen Sie zum Erstgesprächstermin Ihre Versicherungskarte bzw. die Versicherungskarte Ihres Kindes mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig.
Da die Kostenübernahme einer Psychotherapie bei privaten Kassen sehr unterschiedlich geregelt ist, empfehle ich Ihnen vor dem Erstgespräch Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen und nach den genauen Konditionen Ihres Vertrages zu fragen. Des Weiteren empfehle ich, dass Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen lassen. Die Rechnung wird mit dem 3-fachen Steigerungssatz – bzw. 3,5fachen bei begründetem Mehraufwand – direkt an den Hauptversicherten gestellt.
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden wir vor Beginn der Behandlung klare, schriftliche Absprachen treffen. Die Behandlung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt, mit dem 3-fachen Regelsteigerungssatz – bzw. 3,5fachem bei begründetem Mehraufwand.